Gestaltungssatzung


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Fragen des Ortsbildes und der Ortsbildgestaltung können durch eine Gestaltungssatzung geregelt werden. Das Ortsbild ist bestimmt von seiner sozialen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Geschichte und Gegenwart, geformt von der Architektur seiner Gebäude im Zusammenspiel mit der Straßenführung und dem öffentlichen Raum.

Die Gestaltungssatzung legt die geeigneten Maßnahmen fest, die eine gezielte Ortsbildpflege und eine behutsame Erneuerung des Ortsbildes ermöglichen. Vor allem gilt es, die Spezifik der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, um die visuelle Erlebnisqualität des Ortes zu verbessern und gleichzeitig den Erfordernissen struktureller Veränderungen zu genügen.

Ausgehend von einer Analyse der ortsbildprägenden Merkmale der Einzelgebäude und architektonischer Ensembles wird der gestalterische Rahmen für alle das Erscheinungsbild des Ortsbildes beeinflussenden Maßnahmen festgelegt.

Für das Erscheinungsbild im Straßenraum sind von besonderer Bedeutung:

die Fassadenbreite und -–gliederung
die Fassadenoberflächen
die Ausbildung der Öffnungen
die Werbeanlagen

Daher wird in einer Gestaltungssatzung ein entsprechender gestalterischer Rahmen festgelegt, der bei Um-, Erweiterungs- und Neubauten (auch Nebenanlagen und Carports) sowie sonstigen baulichen Veränderungen zu beachten ist, auch wenn diese Vorhaben nach den Bestimmungen der Landesbauordnung verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sind (§ 63 oder § 68 Landesbauordnung).

Innerhalb dieses Gestaltungsrahmens bieten sich umfangreiche Möglichkeiten, ein Vorhaben individuell mit Kreativität und Augenmaß auszuführen und dennoch die Identität des Ortsbildes zu bewahren.

Die Stadt Reinfeld (H.) hat die bisher geltende Gestaltungssatzung durch eine Neuaufstellung ersetzt. Diese ist seit dem 03.03.2012 rechtskräftig. Die Regelungen innerhalb der Gestaltungssatzung sind gegenüber der bisher geltenden Satzung deutlich vereinfacht worden.


Übersicht [ Sanierungs ABC ]

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