Höhe und Art der Förderung

Die Zuwendung wird im Regelfall als Pauschale gewährt. Die Obergrenzen der pauschalen Zuwendung betragen
- 50 % bei besonders erhaltenswerten Gebäuden
- 30 % bei allen anderen Gebäuden

und werden gewährt als
- Rückzahlungsfreie Zuschüsse oder
- Darlehen (Zinssatz 0,5%, Tilgung mind. 4,5%)



Übersicht [ Sanierungs ABC ]

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok