Mietvertragskündigung

Eine Mietvertragskündigung durch den Vermieter wegen eines Sanierungsvorhabens oder beabsichtigter Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung ist unrechtmäßig. Auch für die Wieder- bzw. Weiternutzung der Wohnung nach der Sanierung ist kein neuer Mietvertrag notwendig. Um die sanierungsbedingten Änderungen vertraglich zu berücksichtigen, ist ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag ausreichend.

Erfordert jedoch die Verwirklichung der Ziele und Zwecke der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet die Aufhebung eines Miet- oder Pachtverhältnisses, kann die Stadt das Rechtsverhältnis auf Antrag des Eigentümers mit einer Frist von mindestens sechs Monaten aufheben. Voraussetzung hierfür ist aber, dass zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses angemessener Ersatzwohnraum für den Mieter zu zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht. Den Betroffenen ist zudem eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten, als ihnen durch die vorzeitige Beendigung des Rechtsverhältnisses Vermögensnachteile entstehen.



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